13. Juli 2012
Feuerlöscher in Österreich, Ersatzlampen in Tschechien.
Grenzenlos urlauben: Wer – zum Beispiel zu zweit – Ferien in der Urlaubsregion Bayern – Böhmen – Oberösterreich macht, dem kann es leicht schon mal passieren, an einem Tag drei Staatsgrenzen zu überqueren. Schnell mal zum Lipno-See nach Tschechien oder zum Kaffeetrinken über den Inn nach Österreich und wieder zurück: Mit dem Auto ist das Länderhopping gar kein Problem. Aber wissen Sie auch, was Sie in Österreich und der Tschechischen Republik in Ihrem Fahrzeug unbedingt mitführen müssen?
Thema „Warnwesten-Pflicht“: In Österreich sind nur einspurige Fahrzeuge davon befreit. Autofahrer hingegen müssen eine Weste mitführen und sie in folgenden Fällen auch anlegen: beim Aussteigen auf einer Autobahn oder an einer Autostraße sowie beim Aufstellen des Warndreiecks auf Landstraßen. Verstöße werden allerdings vergleichsweise milde geahndet. Ab 14 Euro sind Sie strafweise „dabei“. Auf den Straßen der Alpenrepublik außerdem vorgeschrieben sind Verbandskasten und Feuerlöscher. Empfehlenswert ist zudem, eine Ersatzglühlampen-Box dabei zu haben.
In Tschechien könnte die Sache schon heikler werden. Vorsicht: Hier muss für jeden Fahrzeuginsassen jeweils eine Weste mitgeführt und diese im Fall des Falles auch angezogen werden. Zum obligatorischen Inventar gehören darüber hinaus Verbandskasten, Warndreieck und – keinesfalls vergessen! – die Ersatzglühlampen-Box. Ebenfalls Pflicht: das Tagfahrlicht auf allen Straßen der Tschechischen Republik.
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